Spielsuchtprävention

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Suchtprävention:

Pferdewetten ist ein spannendes und unterhaltsames Freizeitvergnügen für Volljährige.
Doch bei allem Vergnügen sollte ein überschaubares Maß eingehalten werden. Wichtig ist, dass der Wetter die Anzahl der platzierten Wetten ebenso überblickt und beherrscht wie die Höhe der von ihm getätigten Einsätze.

Übersteigt jedoch die eingesetzte Summe die tatsächliche Finanzkraft, ist es möglich, dass die Selbstkontrolle der Person nicht mehr greift. Exzessives Spielen ist kein Lösungsansatz zum Beheben von persönlichen Problemen. Das Wetten und Gewinnen bietet keinen Ausweg aus inneren Konflikten. Wenn das Wetten zum primären Lebensziel wird, bedarf es professioneller Hilfestellung von außen.

Jeder Kunde, der das Gefühl hat, dass seine Wettleidenschaft außer Kontrolle gerät, erhält die Möglichkeit zur Unterstützung. Schließlich sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber den Wettern bewusst.Daher haben wir einige Maßnahmen getroffen, die Ihnen bei Ihrer Selbstkontrolle helfen sollen.
Folgende Regeln sollten Sie selbst stets befolgen, wenn Sie Wetten abgeben:

  • Verwenden Sie ausschließlich Geld, das Ihnen frei zur Verfügung steht und keinem Zweck vorherbestimmt war.
  • Leihen Sie sich kein Geld zum Wetten von Dritten.
  • Setzen Sie sich ein eigenes Limit zum Wetten.
  • Setzen Sie sich ein Limit an Wettscheinen.
  • Bleiben Sie auch bei Verlusten Ihren eigenen Limits und Einschränkungen treu.
  • Spielen Sie nur, wenn Sie sich in guter Verfassung fühlen.
  • Wetten Sie niemals, wenn Sie unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten stehen.
  • Achten Sie auf Reaktionen aus Ihrem sozialen Umfeld.

Zahlreiche Organisationen bieten Hilfestellung und Beratung für Spielsüchtige. Sollten Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA)
Ostmerheimer Straße 220,
51109 Köln
Telefon: 0221-8992-0
www.bzga.de (Suchbegriff „Spielsucht“)

Weitere Informationen und die Beratungsangebote der Bundesländer finden Sie unter
www.spielen-mit-verantwortung.de.

SCHUTZ FÜR MINDERJÄHRIGE Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme am Wetten/Glücksspiel rechtlich verboten.